Wir unterstützen Sie gerne…
Hilfe bei der Antragstellung und ggf. auch bei möglichen Widersprüchen
Schulbegleitung Antrag … dieser kann formlos erfolgen. Er muss darlegen, welche Art von Beeinträchtigung vorliegt und warum Ihr Kind Hilfe in der Schule benötigt. Dem Antrag sind noch weitere Unterlagen beizufügen, benötigt werden u. a. ein Gutachten eines Facharztes, Beurteilung der Schule über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Unterstützung und ein aktueller Stundenplan. Im Anschluss erfolgt eine Bedarfsprüfung durch den zuständigen Leistungsträger, dies dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen. Planen Sie diese Zeitspanne bitte mit ein, wenn es sich um einen Erstantrag handelt und das Schuljahr bevorsteht. Der Umfang der Bewilligung wird durch den Kostenträger entschieden, Grundlage hierfür ist der eingereichte Stundenplan. Im Zuge der Bedarfsermittlung hospitieren Behörden vereinzelt auch in der Bildungseinrichtung Ihres Kindes, dabei wird letztendlich geprüft, ob die Unterstützung auch vollumfänglich benötigt wird.
Schulbegleitung Antrag – Zuständigkeit je nach Beeinträchtigung
* Die Beeinträchtigung muss durch ein Gutachten eines Fach-, bzw. Amtsarztes belegt werden.
» Sozialamt (§112, SGB IX)
Bei geistiger, körperlicher, einer Hör oder Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung, ist der Antrag beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises zu stellen.
» Jugendamt (§35a, SGB VIII)
Bei seelischer Beeinträchtigung, z.B. ADHS, Angststörung, Autismus ist der Antrag beim Jugendamt der Stadt oder des Kreises stellen.
Schulbegleitung Antrag – Ich bin mir nicht ganz sicher?!
Kein Problem, es geht vielen Eltern ähnlich, deshalb haben wir ein Erklär Video zum Thema » Schulbegleiter beantragen erstellt. Wussten Sie schon, dass wenn Sie mit Ihrem aktuellen Leistungsanbieter nicht zufrieden sind, Sie jederzeit einen neuen qualifizierten Anbieter für Ihr Kind beauftragen können! Unser Team wächst täglich, durch unsere fairen Arbeitsbedingungen und unsere wertschätzende Arbeitsweise haben wir sehr viele qualifizierte Bewerber*innen, die nur auf Ihren Einsatz warten! Gerne können wir auch für Ihre Familie tätig werden, » fordern Sie noch heute unverbindlich unsere Unterlagen an. Sie erhalten neben unserem Betreuungsvertrag auch das jeweilige Konzept, abhängig vom Personenkreis (SGB VIII oder SGB IX).
Gut zu wissen…!
- Kinder und Jugendliche haben ein » Recht auf Bildung und Gleichstellung in der Gesellschaft.
- Eltern haben ein Wunsch bzw. Wahlrecht bei der Auswahl des Anbieters der Schulbegleitung gem. » § 8 SGB IX