Autonomie in allen Bereichen fördern…
Ebnen Sie ein Weg ohne zusätzliche Hilfe!
Schulbegleitung Ziele – auf den Punkt gebracht!
- Sicherstellung der ganzheitlichen Förderung
- Abwendung oder Milderung der (drohenden) Behinderung
- Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten
- Förderung einer weitgehenden Unabhängigkeit von Unterstützung
- Entwicklung des Kindes/Jugendlichen und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch durch Partizipation
Grundsätzliche Zielsetzung
Die grundsätzliche Zielsetzung bestimmt sich nach Maßgabe der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII | § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX. Ziel der schulbegleitenden Maßnahme ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Unterricht zu ermöglichen. Sie zielt darauf, eine größtmögliche Selbständigkeit des Schülers/der Schülerin zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zurücknehmen. Es gilt eine drohende seelische Behinderung zu verhindern oder eine vorhandene seelische Behinderung oder deren Folgen zu mildern, um den seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Schulbegleitung Ziele – Oberstes Ziel
Zielsetzung der Anbieter ist es, die Selbständigkeit und Teilhabe der Klienten zu fördern, jedem Kind/Jugendlichen, wenn Möglich einen Weg ohne zusätzliche Hilfe zu ebnen! Schlussendlich sehen wir die Leistungserbringer in der Pflicht, die Intention und Vorgaben der Behindertenrechtskonvention, des Bundesteilhabegesetzes und des SGB zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit größtmöglicher Professionalität, Sorgfalt und fachlichem Hintergrund zu verwirklichen, um ihnen die Teilnahme im System Schule zu erleichtern bzw. überhaupt erst möglich zu machen. Um die Bildungs- und Entwicklungsziele der Kinder und Jugendlichen erreichen zu können, müssen diese entsprechend mit den Kooperationspartnern abgeglichen werden. Partner sind die Lehrer/innen, die Erziehungsberechtigten, Gesundheit/Medizin und Jugend- und Sozialamt. Ein konstruktiver und zuverlässiger Austausch stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen, die Wünsche und Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten, sowie die Anliegen und Ressourcen der Institutionen ausreichend berücksichtigt werden.
Der Weg ist das Ziel
- Enge Bindung aufbauen und Vertrauen schaffen
- Persönliche Stärken erkennen und hervorheben
- Selbständigkeit und soziale Integration fördern.