Vergleich lohnt sich…
Wir zahlen immer über den Branchenüblichen Vergütungen!
Der tatsächliche Schulbegleiter-Verdienst lässt sich pauschal nicht eindeutig beziffern. Vielmehr hängt es von Faktoren wie z. B. Arbeitgeber, Bundesland, möglicher Tarifvertrag und auch der tatsächlichen Arbeitszeit ab. In der Regel ist der Einsatz als Schulbegleiter als Teilzeitstelle einzustufen, indem meist ein Stundenumfang von ca. 10 – 35 Std./Woche zu bekleiden ist.
Der Verdienst richtet sich auch nach der eigenen Profession
Fachkräfte, die eine min. dreijährige Ausbildung in einem pädagogischen, pflegerischen oder therapeutischen Bereich vorweisen können, werden für die Betreuung von Kindern/Jugendlichen mit erhöhtem Anspruch eingesetzt. Letztere Gruppe werden im Vergleich zu sogenannten Assistenzkräften, die keine einschlägige Qualifikation vorweisen können, besser bezahlt.
Vorsicht bei Lohndumping!
Es ist kein großes Geheimnis, dass es viele Branchen gibt, die bei den Ausgaben der Löhne sparen möchten. Wir empfehlen allen Interessierten, die Verdienstmöglichkeiten und Ansprüche auf Zusatzleistungen (Benefits) immer im Vorfeld bei den umliegenden Leistungsanbietern zu vergleichen. Ein bundesweiter interner Vergleich (keine offizielle Studie) hat gezeigt, dass der flächendeckende Fachkräftemangel für den Einsatz in der Schulbegleitung durch Bezahlung unterhalb des tariflichen Niveaus einhergeht. Was wir in diesem Zusammenhang für äußerst bedenklich halten, viele Leistungsanbieter halten sich hierbei nicht an die gesetzlichen Regelungen. Diese schreiben vor, dass Kinder & Jugendliche mit erhöhtem Anspruch ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit nachweislicher Profession betreut werden dürfen….
Schulbegleiter Verdienst – Worauf Sie achten sollten!
Mitarbeiter, die in der Schulbegleitung tätig sind, kommen in den Genuss von längeren Ferien/Urlaubszeit. Über das Jahr verteilt sind es ca. 12 Wochen, die Sie aufgrund von temporären Schulschließungen nicht arbeiten können. Hierbei empfehlen wir Ihnen ebenfalls, bei Ihrer Wahl des zukünftigen Arbeitgebers genauer hinzuschauen. Achten Sie hierbei unbedingt darauf, dass der Arbeitgeber für Sie ein Arbeitszeitkonto einrichtet und Sie in den jeweiligen Ferien weiter bezahlt. Üblicherweise werden Ihnen monatlich zwecks Ferienausgleichs eine zuvor vertraglich fest definierte Stundenanzahl abgezogen und Ihrem Stundenkonto gutgeschrieben. Nachfolgend haben wir unser Modell der Vergütung einmal für Sie skizziert, dieses Model ist in der Schulbegleitung gängige Praxis.
Schulbegleiter Verdienst – In eigener Sache
Sie betreuen bereits ein Kind/Jugendlichen und suchen einen neuen Arbeitgeber oder suchen eine neue Herausforderung und möchten einen unserer Klienten im Schulalltag begleiten? Dann sind Sie bei uns richtig, bewerben Sie sich direkt über unser » Bewerbertool
Schulbegleiter Verdienst –
Wir bieten Ihnen:
- Überdurchschnittliche Bezahlung 1
- Sachbezug (50 €/Mon steuerfrei) 2
- Weitere Benefits (Prämien u. Bonuszahlungen)
- Regelmäßige Weiterbildungen
- Vermögenswirksame Leistungen 3
- 30 Tage Urlaubsanspruch
- 13. Monatsgehalt 1.1
- Eigene Mitarbeiter App
1, 2, 3 Fußzeile ein/ausblenden
1 Nichtfachkräfte/Assistenz
ab 15,80 €
Fachkräfte (mind. 3-jährige Ausbildung)
ab 19,15 €
Leitende Position (mind. BA Qualifikation) Gehalt n. Vereinbarung
1.1 Nichtfachkräfte (TVöD) ab 16,42 €
Fachkräfte (TVöD) ab 22,35 €
Jahressonderzahlung (TVöD, Assistenz) 79,51 % Brutto
Jahressonderzahlung (TVöD, Fachkraft) 70,28 % Brutto
2 Unsere givve® Card überzeugt durch Innovation, diese stellen wir auf Grundlage von § 8 Abs. 2 S. 1 EStG alle unseren Mitarbeiter*innen z. Verfügung.
3 Nach beenden der Probezeit (6 Monate) können Zusatzleistungen (Benefits) in Anspruch genommen werden.
Rechtlicher Hinweis:
Die Sachbezugskarte ist eine freiwillige Leistung der Happychild GmbH, diese kann zu jeder Zeit ausgesetzt oder
widerrufen werden. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch!
1, 2, 3 Fußzeile ein/ausblenden
1 Nichtfachkräfte/Assistenz
ab 15,80 €
Fachkräfte (mind. 3-jährige Ausbildung)
ab 19,15 €
Leitende Position (mind. BA Qualifikation) Gehalt n. Vereinbarung
1.1 Nichtfachkräfte (TVöD) ab 16,42 €
Fachkräfte (TVöD) ab 22,35 €
Jahressonderzahlung (TVöD, Assistenz) 79,51 % Brutto
Jahressonderzahlung (TVöD, Fachkraft) 70,28 % Brutto
2 Unsere givve® Card überzeugt durch Innovation, diese stellen wir auf Grundlage von § 8 Abs. 2 S. 1 EStG alle unseren Mitarbeiter*innen z. Verfügung.
3 Nach beenden der Probezeit (6 Monate) können Zusatzleistungen (Benefits) in Anspruch genommen werden.
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Die Sachbezugskarte ist eine freiwillige Leistung der Happychild GmbH, diese kann zu jeder Zeit ausgesetzt oder widerrufen werden. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch!