Ein wichtiger Anker in der Inklusion…
Der richtige Grundsatz: „So viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich!“
Schulbegleitungen sind Leistungen der » Eingliederungshilfe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und teilweise auch junge Erwachsene, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung Unterstützung im Schulalltag benötigen.
Schulbegleiter, die auch als Integrationshelfer, Inklusionskräfte oder Teilhabeassistenten bezeichnet werden, sind keine Zweitlehrer. Sie unterstützen lediglich die personellen Ressourcen der Schule.
Betreuungskräfte sind in jeder Schulform präsent und haben sich mittlerweile als fester Bestandteil des Schulsystems etabliert. Lehrkräfte können die teilweise pflegerischen Aufgaben und den erhöhten Anspruch neben ihrer regulären pädagogischen Tätigkeit im Klassenverband oft nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, wodurch sie schnell an ihre Grenzen stoßen!
Die Nachfrage nach Inklusionshelfern ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird voraussichtlich weiter ansteigen. Daher ist es umso wichtiger, qualitäts- und leistungsbewusste Angebote zu schaffen…
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In eigener Sache
Uns ist es ein großes Anliegen, umfassend zu informieren und darzulegen, nach welchen fachlichen Abläufen und grundlegenden Werten eine qualitativ hochwertige Leistung erbracht werden sollte. Dabei sollten die Leistungen stets auf die individuellen Bedürfnisse der Klienten abgestimmt sein. Persönliche Assistenz (ggf. abnehmende Hilfe zur Selbstbestimmung und Unabhängigkeit), die Förderung der Teilhabe sowie die Partizipation auf allen Ebenen sind dabei von großer Bedeutung. Die kontinuierliche Entwicklung, die Erfolge und das persönliche Wohlbefinden des Klienten müssen in der täglichen Arbeit stets im Vordergrund stehen.
Schulbegleitung – Unser Fazit
Unserer Meinung nach, müssen dringend Maßnahmen zur Verbesserung der personellen Ausstattung ergriffen werden:
- Um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, ist eine Doppelbesetzung für inklusive Klassen der richtige Ansatz.
- Um präventiv und schnell auf akute Fälle reagieren zu können, sollte die schulpsychologische Unterstützung leicht und unbürokratisch zugänglich sein.
- Um die Schüler bei sozialen und emotionalen Schwierigkeiten zu unterstützen, sollte an jeder Schule eine feste Kraft für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden. In der Regel deckt eine Fachkraft stundenweise mehrere Schulen gleichzeitig ab.
- Die Stärkung multiprofessioneller Teams, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden können, ist notwendig.
- Eine individuelle Förderung kann nur in kleinen Klassen wirklich erfolgreich sein.
Um die allgemeine Qualität und das Leistungsniveau der Schulbegleitung einheitlich zu verbessern, müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die formale Voraussetzungen beinhalten, die einen Quereinstieg in das Berufsfeld verhindern. Die praktischen Aufgaben des beruflichen Alltags können Quereinsteiger sicherlich zufriedenstellend bewältigen, jedoch kann ohne eine solide Grundlage die Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung in vielen Fällen nicht gelingen. Es muss ein Umdenken stattfinden; nicht die Kinder, Jugendlichen und teilweise jungen Erwachsenen müssen sich anpassen. Nein, das Schulsystem muss sich den Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Personen anpassen! Wenn individuelle Förderung und Inklusion erfolgreich sein sollen, benötigen die Schulen dringend mehr gut ausgebildete Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte sowie Kräfte für die Schulsozialarbeit.
Schulbegleitung
WELCHE BETREUUNGSARTEN GIBT ES?
Normale Betreuung
(1:1 / 1:2 / 1:3)
Die am häufigsten angewandte Betreuungsart sieht vor, dass einem hilfebedürftigen jungen Menschen eine individuelle Betreuungskraft zugeteilt wird. Sollte es mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Förderbedarf im gleichen Klassenverband geben, kann die Schulbegleitung mehrere Schüler im Verhältnis von 1:2 oder 1:3 betreuen.
Persönliches Budget
Leistungsberechtigte Familien haben die Möglichkeit, die Schulbegleitung ihres Kindes eigenständig über das persönliche Budget zu organisieren. In diesem Fall sind die Eltern als Arbeitgeber tätig und tragen alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Rechtsgrundlage:
» § 29 SGB IX i.V.m. § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII
Pool-Lösung
Bei der systemischen Assistenz stellt der jeweilige Anbieter den Bildungseinrichtungen einen festen Pool an Schulbegleitern zur Verfügung. Durch diese Variante ergeben sich neben einer hohen Flexibilität auch viele weitere Vorteile…