Vergleich lohnt sich…
Verkaufen Sie sich nicht unterm Wert!
Der tatsächliche Schulbegleiter-Verdienst lässt sich pauschal nicht eindeutig beziffern. Vielmehr hängt es von Faktoren wie z. B. Regionale Unterschiede (Bundesland), größe des Unternehmens, möglicher Tarifvertrag (TVöD-SuE) und auch der tatsächlichen Arbeitszeit ab. In der Regel ist die Anstellung als Schulbegleiter meist mit einem Stundenumfang von ca. 10 – 35 Std./Woche zu bekleiden. Vereinzelt gibt es auch Einsätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40+, diese beinhalten oftmals eine zusätzliche Begleitung des Kindes während des Schulweges (Busbegleitung).
Anders als in anderen Branchen ist die Lücke bei der geschlechtlichen Bezahlung in diesem Beruf relativ klein.
Der Verdienst richtet sich auch nach der eigenen Profession
Fachkräfte, die eine min. dreijährige Ausbildung in einem pädagogischen, pflegerischen oder therapeutischen Bereich vorweisen können, werden für die Betreuung von Kindern/Jugendlichen mit erhöhtem Anspruch eingesetzt. Letztere Gruppe werden im Vergleich zu sogenannten Assistenzkräften, die keine einschlägige Qualifikation vorweisen können, besser bezahlt.– Anzeige –
Vorsicht bei Lohndumping!
Es ist kein großes Geheimnis, dass es viele Branchen gibt, die bei den anfallenden Personalkosten sparen möchten. Wir empfehlen allen Interessierten, die Verdienstmöglichkeiten und Ansprüche auf Zusatzleistungen (Benefits) immer im Vorfeld bei den umliegenden Leistungsanbietern zu vergleichen. Ein bundesweiter interner Vergleich (keine offizielle Studie) hat gezeigt, dass der flächendeckende Fachkräftemangel für den Einsatz in der Schulbegleitung durch Bezahlung unterhalb des tariflichen Niveaus einhergeht.– Anzeige –
Schulbegleiter Verdienst – Worauf Sie achten sollten!
Mitarbeiter, die in der Schulbegleitung tätig sind, kommen in den Genuss von längeren Ferien/Urlaubszeit. Über das Jahr verteilt sind es ca. 12 Wochen, die Sie aufgrund von temporären Schulschließungen nicht arbeiten können. Hierbei empfehlen wir Ihnen ebenfalls, bei Ihrer Wahl des zukünftigen Arbeitgebers genauer hinzuschauen. Achten Sie hierbei unbedingt darauf, dass der Arbeitgeber für Sie ein Arbeitszeitkonto einrichtet und Sie in den jeweiligen Ferien weiter bezahlt. Üblicherweise werden Ihnen monatlich zwecks Ferienausgleichs eine zuvor vertraglich fest definierte Stundenanzahl abgezogen und Ihrem Stundenkonto gutgeschrieben. Nachfolgend haben wir die Vergütung für Sie einmal skizziert, dieses Model ist in der Schulbegleitung gängige Praxis.

Schulbegleiter Verdienst –
Unsere Tipps:
- Arbeitsverträge immer durch fachkundiges Personal prüfen lassen.
- Vergütung und Zusatzleistungen mit anderen Anbietern vergleichen.
- Weiterbezahlung während der Ferien.
- Mindestens 30 Tage Erholungsurlaub.
- Finanzieller Ausgleich bei Vertretungen mit weitem Anfahrtsweg.