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Schulbegleiter Minijob

Wechselnde Orte als Springer…

Spannende, abwechslungsreiche Einsätze mit vielen neuen Eindrücken

Schulbegleiter Minijob… sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt. In Deutschland gibt es zwei Arten von Minijobs…

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten, wobei die Einkünfte dabei nicht über Ihre Haupteinnahmequelle liegen darf. Als möglichen Einsatz kommt hier primär sicherlich eine Saisonbeschäftigung zum Tragen. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf der monatliche Verdienst die 520 € Grenze nicht übersteigen, die genaue Berechnung der Arbeitsstunden ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn.

Schulbegleiter Minijob – Erhöhtes Anforderungsprofil

Der Einsatz als sogenannter Springer ist sehr abwechslungsreich und fordernd. Nie zu wissen, wo und wann der nächste Einsatz ist und welche Anforderungen heute auf einen warten, ist nicht für jeden etwas. Die Betreuungsperson muss von vornherein ein breites Spektrum abdecken können und sich situativ schnell in die Gegebenheiten einfügen können, daher sollte hier nur Personal eingesetzt werden, dass sehr engagiert, flexibel und vor allem erfahren ist.

In unsere Branche sind diese Personen die wirklichen Helfer in der Not… Sie vertreten erkrankte Mitarbeiter*innen, unterstützen bei Kurzbeschulungen und helfen den Kindern/Jugendlichen nach längerer Pause, sich wieder langsam an das System Schule zu gewöhnen… Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dürfen ohne Begleitung gar nicht am Schulleben teilnehmen, dies macht die Wichtigkeit unsere Arbeit und vor allem den Einsatz von Vertretungskräften (Springer) erstmal deutlich.

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Neue Verdienstgrenze für Minijobs