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Ein wichtiger Anker in der Inklusion…

Der richtige Grundsatz: „So viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich!“

Schulbegleitungen sind Leistungen der » Eingliederungshilfe, anspruchsberechtigte Personen sind Kinder, Jugendliche und teils auch junge Erwachsene, die aufgrund einer geistig, körperlich oder seelischen Beeinträchtigung Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltages benötigen. Schulbegleiter, (werden u. a. auch Integrationshelfer, Inklusionskräfte oder Teilhabeassistenten genannt) sind keine Zweitlehrer, Sie unterstützen bzw. ergänzen dabei lediglich die personellen Ressourcen der Schule. Betreuungskräfte sind grundsätzlich in jeder Schulform vertreten und sind inzwischen ein fester Bestandteil des Schulsystems. Die Lehrkräfte können die teilweise pflegerischen Aufgaben und den erhöhten Anspruch neben Ihrer normalen pädagogischen Tätigkeit im Klassenverband nicht oder nur bedingt leisten, schnell stoßen diese dabei an Ihre Grenzen! Die Nachfrage an Inklusionshelfer ist den vergangenen Jahren rasant gestiegen und wird perspektivisch wohl weiter ansteigen, umso wichtiger ist es, qualitäts- und leistungsbewusste Angebote zu schaffen…

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In eigener Sache

Uns ist es ein großes Bedürfnis, umfassend zu informieren und aufzuzeigen, nach welchen fachlichen Abläufen und prinzipiellen Werten eine gute Leistung erbracht werden muss. Dabei sollten die Leistungen immer auf den individuellen Bedarf der Klienten ausgerichtet werden. Persönliche Assistenz (ggf. abnehmende Hilfe zur Selbstbestimmung und Unabhängigkeit), Förderung der Teilhabe sowie Partizipation auf allen Ebenen ist dabei sehr wichtig. Die laufende Entwicklung, Erfolgserlebnisse und das persönliche Wohlbefinden des Klienten muss bei der täglichen Arbeit immer im Mittelpunkt stehen.

Schulbegleitungen – Unser Fazit

Unserer Meinung nach, steht die Umsetzung der inklusiven Arbeit noch ziemlich am Anfang, es müssen dringend Maßnahmen zur Verbesserung der personellen Austattung getroffen werden:

  • Um eine umfassende Betreuung sicherstellen zu können, ist eine Doppelbesetzung für inklusive Klassen der richtige Weg.
  • Um präventiv und schnell bei akuten Fällen helfen zu können, sollte die Schulpsychologische Unterstützung leicht und unbürokratisch erreichbar sein.
  • Um die Schüler bei sozial- und emotionalen Schwierigkeiten unterstützen zu können, sollte eine feste Kraft für die Schulsozialarbeit an jeder Schule eingesetzt werden. In der Regel deckt eine Kraft stundenweise mehrere Schulen gleichzeitig ab.
  • Stärkung multiprofessioneller Teams, die die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen gerecht werden können.
  • Eine individuelle Förderung kann nur mit kleinen Klassen wirklich gelingen.

Um die allgemeine Qualität und das Leistungsniveau der Schulbegleitung einheitlich zu verbessern, müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, formale Voraussetzungen, die einen Quereinstieg ins Berufsfeld verhindern. Die praktischen Aufgaben des beruflichen Alltags können Quereinsteiger bestimmt zufriedenstellend leisten, aber ohne eine solide Basis kann die Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung in vielen Fällen nicht gelingen. Es muss ein Umdenken erfolgen, nicht die Kinder, Jugendlichen und teils jungen Erwachsenen müssen sich anpassen. Nein, das System Schule muss sich den Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Personen anpassen! Wenn individuelle Förderung und Inklusion gelingen soll, benötigen die Schulen dringend mehr gut ausgebildete Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte und Kräfte für die Schulsozialarbeit.

Schulbegleitungen
WELCHE BETREUUNGSARTEN GIBT ES?

Normale Betreuung
(1:1 / 1:2 / 1:3)

Die Betreuungsart kommt am häufigsten zum Tragen, dem hilfebedürftigen jungen Mensch wird eine eigene Betreuungskraft zugewiesen. Für den Fall, dass mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Förderbedarf im gleichen Klassenverband sind, kann die Schulbegleitung sich um mehrere Schüler im Verhältnis 1:2 oder 1:3 kümmern.

Persönliches Budget


Leistungsberechtigte Familien haben das Recht, die Schulbegleitung Ihres Kindes über das persönliche Budget selbst anzustellen. In diesem Fall sind die Eltern Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.

Rechtsgrundlage:
» § 29 SGB IX i.V.m. § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII
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Pool-Lösung


Bei der systemischen Assistenz stellt der jeweilige Anbieter den Bildungseinrichtungen einen festen Pool an Schulbegleitern zur Verfügung. Durch diese Variante ergibt sich neben einer hohen Flexibilität noch viele weitere Vorteile…

Rechtlicher Hinweis:
Die leistungsberechtigten Familien müssen der Variante der Pool-Lösung explizit zustimmen.
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