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Schulbegleitungen

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Ein wichtiger Anker in der Inklusion…

Unser Grundsatz: „So viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich!“

Schulbegleitungen sind Leistungen der » Eingliederungshilfe, anspruchsberechtigte Personen sind Kinder, Jugendliche und teils auch junge Erwachsene, die aufgrund einer geistig, körperlich oder seelischen Beeinträchtigung Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltages benötigen. Unsere Schulbegleiter, (werden u. a. auch Integrationshelfer, Inklusionskräfte oder Teilhabeassistenten genannt) sind keine Zweitlehrer, Sie unterstützen bzw. ergänzen dabei lediglich die personellen Ressourcen der Schule. Betreuungskräfte sind grundsätzlich in jeder Schulform vertreten und sind inzwischen ein fester Bestandteil des Schulsystems. Die Lehrkräfte können die teilweise pflegerischen Aufgaben und den erhöhten Anspruch neben Ihrer normalen pädagogischen Tätigkeit im Klassenverband nicht leisten, schnell kommen diese dabei an Ihre Grenzen. Die Nachfrage an Inklusionshelfer ist den vergangenen Jahren rasant gestiegen und wird perspektivisch wohl weiter ansteigen. Umso wichtiger ist es, qualitäts- und leistungsbewusste Angebote zu schaffen…

Betreuungsschlüssel
Die 1:1 – Betreuung kommt am häufigsten zum Tragen, dem hilfebedürftigen jungen Mensch wird eine eigene Betreuungskraft zugewiesen. Für den Fall, dass mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Förderbedarf im gleichen Klassenverband sind, kann die Schulbegleitung sich um mehrere Schüler im Verhältnis 1:2 oder 1:3 kümmern.
Persönliches Budget
Leistungsberechtigte Familien haben das Recht, die Schulbegleitung Ihres Kindes über das persönliche Budget selbst anzustellen. In diesem Fall sind die Eltern Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.
Rechtsgrundlage:
» § 29 SGB IX i.V.m. § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII
Pool-Lösung
Bei der systemischen Assistenz stellen wir als Anbieter den Bildungseinrichtungen einen festen Pool an Schulbegleitern zur Verfügung. Durch diese Variante ergibt sich neben einer hohen Flexibilität noch viele weitere Vorteile…
Rechtlicher Hinweis:
Die leistungsberechtigten Familien müssen der Variante der Pool-Lösung explizit zustimmen.

In eigener Sache

Uns ist es ein großes Bedürfnis, Sie als leistungsberechtigte Familie umfassend zu informieren und Ihnen aufzuzeigen, nach welchen fachlichen Abläufen und prinzipiellen Werten die Leistung erbracht wird. Dabei richten wir unsere Leistungen immer auf den individuellen Bedarf der Klienten aus… Persönliche Assistenz (ggf. abnehmende Hilfe zur Selbstbestimmung und Unabhängigkeit), Förderung der Teilhabe sowie Partizipation auf allen Ebenen ist uns dabei sehr wichtig. Die laufende Entwicklung, Erfolgserlebnisse und das persönliche Wohlbefinden des Klienten steht bei unserer täglichen Arbeit immer im Mittelpunkt. Gerne möchten wir an dieser Stelle auf unser » Fachkonzept hinweisen, hier werden die o.g Punkte eingehend thematisiert.

Schulbegleitungen – Unser Fazit

Unserer Meinung nach, steht die Umsetzung der inklusiven Arbeit noch ziemlich am Anfang, sie befindet sich aber auf einem vielversprechenden Weg. Um die Qualität und das Leistungsniveau der Schulbegleitung einheitlich zu verbessern, müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, formale Voraussetzungen, die einen Quereinstieg ins Berufsfeld verhindern. Die praktischen Aufgaben des beruflichen Alltags können Quereinsteiger bestimmt zufriedenstellend leisten, aber ohne eine solide Basis kann die Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung in vielen Fällen nicht gelingen. Es muss ein Umdenken erfolgen, nicht die Kinder, Jugendlichen und teils jungen Erwachsenen müssen sich anpassen. Nein, das System Schule muss sich den Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Personen anpassen! Auch hier sehen wir gerade im Regelschulrahmen noch verstärkt Handlungsbedarf.

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